Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung für ein Angebot der T11-Fußballschule (nachstehend „Fußballschule“ genannt) bietet der Anmeldende (nachstehend „Kunde“) der Fußballschule den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per Post und E-Mail vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen schriftlichen Anmeldung des Kunden und der Annahme durch die Fußballschule unter Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
Dies gilt sowohl für die Teilnahme an Feriencamps, bei PowerDAYS, PowerBIRTHDAYS und Fördertraining mit Trainern der Fußballschule und allen weiteren fußballspezifischen Angeboten der Fußballschule.
2. Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Fußballschule auf den Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite „www.t11-fussballschule.de“ sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.
3. Änderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss die Fußballschule für notwendig hält und von ihr nicht zweckwidrig herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.
4. Bei schriftlicher Anmeldung
Mit vollständig ausgefüllter und unterschriebener Anmeldung bei der Fußballschule erhält der Kunde eine Teilnahmebestätigung mit Rechnung (per Post oder E-Mail). Die Anmeldegebühr ist daraufhin innerhalb von 14 Tagen auf das in der Teilnahmebestätigung angegebene Konto zu überweisen. Mit Eingang des Betrages ist der Teilnahmeplatz unter Berücksichtigung der Mindest- und Höchstteilnehmerzahl der jeweiligen Veranstaltung gesichert. Ohne fristgerechte Zahlung erlischt das Recht auf Teilnahmeplatzreservierung.
5. Widerruf / Rücktritt
Der Kunde erhält nach bestätigter Teilnahme an der Fußballschule ein 14-tägiges Recht auf Widerruf. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, kann die Fußballschule pauschalierte und einmalige Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen in Höhe von € 25,– verlangen. Mit der Absage des/r Teilnehmers/in sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.
Wird eine Leistung vom/von der Teilnehmer/in aus gesundheitlichen Gründen vor dem Stattfinden des Kurses abgesagt, besteht nur ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr, wenn eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird. Die Fußballschule kann in diesem Fall pauschalierte und einmalige Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen in Höhe von € 75,– verlangen.
Wird eine Leistung vom/von der Teilnehmer/in aus gleich welchen Gründen während der Veranstaltung abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.
6. Ablauf
Für die Dauer der Leistung der Fußballschule überträgt der Kunde der Fußballschule und dem für sie tätigen Veranstaltungsleiter die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Der/die Teilnehmer/in hat den Anweisungen der Trainer und Betreuer der Fußballschule Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, hat der Veranstaltungsleiter des Trainings bzw. der Veranstaltung oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den/die Teilnehmer/in vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Der Ausschluss von der Teilnahme steht dem Abbruch der Kursteilnahme zu Ziffer 5. gleich. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Veranstaltungsleiter der Fußballschule oder seinem Bevollmächtigten.
7. Angaben über den Gesundheitszustand
Der Kunde erklärt mit der Anmeldung, dass der/die Teilnehmer/in gesund und sportlich voll belastbar ist und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolviert werden kann. Der Kunde verpflichtet sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn, die Fußballschule bzw. den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen des/r Teilnehmers/in (schriftlich) ebenso zu informieren wie über notwendige Medikamenteneinnahme des/r Teilnehmers/in.
Veränderungen des Gesundheitszustandes des/r Teilnehmers/in während einer Veranstaltung der Fußballschule werden dem Kunden angezeigt und können zum Abbruch der Kursteilnahme führen.
8. Rücktritt und Kündigung durch die Fußballschule
Die Fußballschule kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
8.1 Bis 2 Wochen vor einem Kurs bzw. Fußballcamp
Wird eine Veranstaltung der Fußballschule mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt oder die Höchstteilnehmerzahl erreicht, wird dem Kunden eine adäquate Ersatzveranstaltung angeboten. Kann die Fußballschule dem Kunden keine adäquate Ersatzveranstaltung anbieten, hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, hat er ebenfalls Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.
8.2 Einhaltung der Regeln
Die Fußballschule behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Regeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den/die Teilnehmer/in von der Veranstaltung auszuschließen (siehe Ziff. 6).
9. Haftung der Fußballschule
Die Fußballschule haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
– die gewissenhafte Vorbereitung
– die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie tätigen Personen
– die Richtigkeit der Veranstaltung
– die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
Wegen wetterbedingter oder sonstiger außerordentlicher Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch den/die Teilnehmer/in wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt die Fußballschule keine Haftung. Für vom/von der Teilnehmer/in zu vertretenden Ausfall von Trainingsstunden besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz.
10. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung der Fußballschule ist auf die Teilnahmegebühr beschränkt, soweit ein Schaden des/r Teilnehmers/in weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von der Fußballschule herbeigeführt wird bzw. soweit die Fußballschule für einen einem Teilnehmer/in zugefügten Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die Fußballschule haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Theaterbesuche, Ausstellungen etc.) soweit diese in der Teilnahmebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Die Teilnehmer sind für Kleidung und Gepäck selbst verantwortlich. Die Fußballschule haftet nicht für Diebstahl oder Einbruch.
11. Versicherungen
Der Kunde garantiert, dass von ihm angemeldete Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert sind, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des/r Teilnehmers/in.
12. Medizinische Versorgung
Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde die Fußballschule, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des/r Teilnehmers/in zu veranlassen. Sollten der Fußballschule durch eine medizinische Notfallversorgung eines/r Teilnehmers/in Kosten entstehen, ist der Kunde zum Ersatz verpflichtet.
13. Foto- und Filmrechte
Der Kunde sowie der/die Teilnehmer/in (und ihre gesetzlichen Vertreter) erklären mit der gültigen Anmeldung bzw. dem Vertragsabschluss ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch die Fußballschule , sowie die von der Fußballschule mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen unbeschränkt für die Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien, unter anderem auch im Internet und in sozialen Netzwerken, auch in bearbeiteter Form verbreitet, veröffentlicht werden dürfen – und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken.
Wird dieses Einverständnis vom Kunden nicht gegeben, muss dies ausdrücklich schriftlich gegenüber der Fußballschule erklärt werden.
14. Datenspeicherung und Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Fußballschule Daten über den Kunden bzw. den/die Teilnehmer/in speichert.
Weitere Informationen und Erläuterungen der Fußballschule zum Datenschutz finden Sie auf der Homepage www.t11-fussballschule.de.
15. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Alzey.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich Bestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, Regelungen hinzuzufügen, die dem entsprechen, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie den jeweiligen Aspekt bei Vertragsschluss bedacht hätten.
Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie uns bitte eine Mail an: kontakt@t11-fussballschule.de. Vielen Dank.
Kontakt
T11-Fußballschule Timothy Hanauer UG (haftungsbeschränkt) i. Gr.
Adolf-Kolping-Ring 1
55232 Alzey
Telefon: +49 (0) 6731 899898-0
E-Mail: kontakt@t11-fussballschule.de
Website: www.t11-fussballschule.de
Vertretungsberechtigte/r Geschäftsführer/in: Timothy Hanauer & Alicia Hanauer
Bankverbindung
Sparkasse Worms-Alzey-Ried
IBAN: DE83 5535 0010 0022 1684 72
BIC: MALADE51WOR
Stand: 01.11.2020